Was ist ein Ausschließlichkeitsvertreter?
Als Ausschließlichkeitsvertreter (AV) bist du vertraglich verpflichtet, ausschließlich die Produkte eines einzigen Versicherers zu vermitteln. Du darfst keine Konkurrenzprodukte anbieten, empfehlen oder vermitteln. Das ist noch enger als eine klassische Handelsvertreter-Bindung.
Was beim Wechsel zu beachten ist
Wettbewerbsverbot: Dein Vertrag enthält fast immer ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Dessen Wirksamkeit und Umfang muss ein Fachanwalt prüfen.
Bestand: Wem gehören deine Kunden? Bei AVs gehört der Bestand in der Regel der Versicherungsgesellschaft : nicht dir.
Karenzentschädigung: Wenn ein Wettbewerbsverbot wirksam ist, hast du möglicherweise Anspruch auf Karenzentschädigung.
§89b HGB Ausgleichsanspruch: Bei Vertragsende kann ein Ausgleichsanspruch bestehen : das hängt vom Einzelfall ab.
Der Prozess aus Ausschließlichkeit zur Maklerschaft
Der Weg ist prinzipiell derselbe wie aus dem Strukturvertrieb: §34d beantragen, Pool wählen, Bestand aufbauen. Aber die Ausgangssituation ist oft komplexer : mehr vertragliche Bindungen, oft älterer Bestand, andere Gesellschaftsbeziehungen. Ben hat diesen Weg mit mehreren Maklern begleitet und weiß, worauf es ankommt.