Was ist ein Wettbewerbsverbot?
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet dir nach Ende des Vertrags, in einem bestimmten Bereich tätig zu sein. Im Strukturvertrieb ist das typischerweise die Vermittlung von Finanzprodukten oder Versicherungen an Kunden, die du während der Tätigkeit betreut hast.
Was macht ein Wettbewerbsverbot wirksam?
Für Handelsvertreter regelt §90a HGB die Voraussetzungen eines wirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Relevant sind unter anderem: zeitliche Begrenzung (max. 2 Jahre), räumliche und sachliche Begrenzung — sowie eine vereinbarte Karenzentschädigung. Fehlt die Karenzentschädigung oder ist sie zu niedrig angesetzt, kann das Verbot im Einzelfall unverbindlich sein. Die konkrete Beurteilung hängt stets vom jeweiligen Vertrag ab.
Typische Schwächen von Wettbewerbsverboten
Wettbewerbsverbote im Strukturvertrieb erweisen sich nach rechtlicher Prüfung nicht selten als unwirksam oder enger gefasst als zunächst angenommen — etwa weil keine Karenzentschädigung vereinbart wurde, das Verbot geografisch zu weit gefasst ist, sachlich zu unbestimmt bleibt oder die Höchstdauer überschritten wird. Das bedeutet nicht, dass du ein solches Verbot einfach ignorieren kannst — es bedeutet, dass eine anwaltliche Prüfung lohnt.
Was du tun solltest
Lass deinen Vertrag von einem Fachanwalt für Handelsrecht prüfen – vor dem Wechsel, nicht danach. Ben kann aus Erfahrung mit 120+ Wechseln eine erste Einschätzung geben und dich an bewährte Fachanwälte verweisen. Im Erstgespräch besprechen wir, was dein Vertrag konkret bedeutet.