Vertragsrecht

Wettbewerbsverbot im Strukturvertrieb: was wirklich gilt

Das Wettbewerbsverbot hält viele im Strukturvertrieb länger als nötig. Oft ist es enger gefasst oder weniger wirksam als gedacht. Hier ist, was du wissen musst und was du unbedingt prüfen lassen solltest.

Keine rechtliche Beratung. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Für deine konkrete Situation: Fachanwalt für Handelsrecht oder Versicherungsrecht. Das Wettbewerbsverbot in deinem Vertrag kann sich erheblich von den hier beschriebenen allgemeinen Grundsätzen unterscheiden.

Was ist ein Wettbewerbsverbot?

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verbietet dir nach Ende des Vertrags, in einem bestimmten Bereich tätig zu sein. Im Strukturvertrieb ist das typischerweise die Vermittlung von Finanzprodukten oder Versicherungen an Kunden, die du während der Tätigkeit betreut hast.

Was macht ein Wettbewerbsverbot wirksam?

Für Handelsvertreter regelt §90a HGB die Voraussetzungen eines wirksamen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Relevant sind unter anderem: zeitliche Begrenzung (max. 2 Jahre), räumliche und sachliche Begrenzung — sowie eine vereinbarte Karenzentschädigung. Fehlt die Karenzentschädigung oder ist sie zu niedrig angesetzt, kann das Verbot im Einzelfall unverbindlich sein. Die konkrete Beurteilung hängt stets vom jeweiligen Vertrag ab.

Typische Schwächen von Wettbewerbsverboten

Wettbewerbsverbote im Strukturvertrieb erweisen sich nach rechtlicher Prüfung nicht selten als unwirksam oder enger gefasst als zunächst angenommen — etwa weil keine Karenzentschädigung vereinbart wurde, das Verbot geografisch zu weit gefasst ist, sachlich zu unbestimmt bleibt oder die Höchstdauer überschritten wird. Das bedeutet nicht, dass du ein solches Verbot einfach ignorieren kannst — es bedeutet, dass eine anwaltliche Prüfung lohnt.

Was du tun solltest

Lass deinen Vertrag von einem Fachanwalt für Handelsrecht prüfen – vor dem Wechsel, nicht danach. Ben kann aus Erfahrung mit 120+ Wechseln eine erste Einschätzung geben und dich an bewährte Fachanwälte verweisen. Im Erstgespräch besprechen wir, was dein Vertrag konkret bedeutet.

Häufige Fragen

Für Handelsvertreter (§90a HGB) ist eine Karenzentschädigung Voraussetzung für die Verbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Fehlt sie oder ist sie zu niedrig, kann das Verbot unverbindlich sein. Details hängen von deinem konkreten Vertrag ab. Prüfung durch Fachanwalt empfehlenswert.
Im Strukturvertrieb typischerweise 6–24 Monate. Verbote über 2 Jahre sind für Handelsvertreter nach §90a HGB in der Regel nicht verbindlich. Auch kürzere Verbote können unter bestimmten Umständen unwirksam sein.
Grundsätzlich ja — sofern die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Den §34d-Antrag kannst du in der Regel bereits stellen, bevor das Wettbewerbsverbot ausläuft. Die Tätigkeit als Makler beginnt frühestens mit Ablauf des Wettbewerbsverbots. Die genauen Voraussetzungen können je nach IHK-Bezirk und Vertragskonstellation variieren — lass das im Einzelfall durch einen Fachanwalt prüfen.