Zulassung

§34d Zulassung beantragen — Schritt für Schritt

Keine rechtliche Beratung. Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über das Zulassungsverfahren. Für deine konkrete Situation wende dich an die zuständige IHK oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Die §34d-Erlaubnis ist die rechtliche Grundlage für deine Tätigkeit als Versicherungsmakler. Ohne sie darfst du keine Versicherungsverträge vermitteln. Hier ist, was du brauchst und wie es abläuft.

Was ist §34d GewO?

§34d der Gewerbeordnung regelt die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung in Deutschland. Wer Versicherungsverträge vermitteln möchte : als Makler oder als Vertreter : benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist personengebunden: Sie gilt für dich als Person, nicht für ein Unternehmen.

Die Erlaubnis wird von der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) erteilt. Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohn- oder Betriebssitz.

Voraussetzungen

Für die §34d-Erlaubnis als Versicherungsmakler musst du nachweisen:

  • Zuverlässigkeit : polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, kein Insolvenzverfahren
  • Geordnete Vermögensverhältnisse : keine offene Insolvenz, keine Verfahren nach §26 InsO
  • Sachkunde . IHK-Sachkundeprüfung oder anerkannte Berufsausbildung (z.B. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen)
  • Berufshaftpflichtversicherung : mindestens 1,5 Mio. € pro Schadensfall (Stand der aktuellen gesetzlichen Mindestsumme : bitte vor Antragstellung prüfen)

Der Ablauf Schritt für Schritt

Die 4 Schritte zur §34d-Erlaubnis
1. Unterlagen beschaffen . Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Sachkundenachweis, Berufshaftpflicht
2. Antrag stellen : bei der zuständigen IHK, meist auch online möglich
3. Auf Entscheidung warten : typisch 4–8 Wochen je nach IHK und Auslastung
4. Registrierung : nach Erhalt der Erlaubnis Eintragung im DIHK-Vermittlerregister

Sachkunde . Prüfung oder Anerkennung?

Viele Berater im Strukturvertrieb haben bereits eine Berufsausbildung im Versicherungsbereich oder eine anerkannte Qualifikation. In diesem Fall kann die IHK-Sachkundeprüfung entfallen.

Anerkannte Qualifikationen sind u.a.:

  • Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
  • Versicherungsfachwirt (IHK)
  • Bankkaufmann/-frau (unter bestimmten Bedingungen)
  • Hochschulabschluss in relevanten Bereichen

Wenn keine anerkannte Qualifikation vorliegt, muss die IHK-Sachkundeprüfung abgelegt werden. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Dauer und Kosten

Dauer: Nach Einreichung vollständiger Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit typischerweise 4–8 Wochen. Lückenhafte Unterlagen verlängern den Prozess erheblich.

Kosten (ca., Richtwerte : bitte bei zuständiger IHK prüfen):

  • IHK-Gebühr für die Erlaubnis: 200–400 €
  • Führungszeugnis: ca. 13 €
  • Gewerbezentralregisterauskunft: ca. 13 €
  • Berufshaftpflichtversicherung: variiert stark (ca. 300–800 €/Jahr für Basis-Policen)
  • Sachkundeprüfung (falls nötig): ca. 150–250 €

§34d bei der GmbH

Wichtig: Die §34d-Erlaubnis ist personengebunden. Wenn du als GmbH arbeitest, benötigt die GmbH eine eigene §34d-Erlaubnis : mit dir als verantwortlichem Geschäftsführer. Die §34d lässt sich nicht von dir als Person auf die GmbH übertragen.

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Häufige Fragen zur §34d-Zulassung

Typisch sind 4–8 Wochen nach Einreichung vollständiger Unterlagen. Mit vollständigen Unterlagen von Anfang an lässt sich die Bearbeitungszeit deutlich minimieren.
Die IHK-Gebühr beträgt je nach Bundesland ca. 200–400 Euro. Dazu kommen Kosten für Führungszeugnis (~13 €), Gewerbezentralregister (~13 €) und Berufshaftpflicht (ca. 300–800 €/Jahr). Die genauen Gebühren erfährst du bei deiner zuständigen IHK.
Nicht immer. Wenn du eine anerkannte Berufsausbildung hast (z.B. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen), kann die Sachkundeprüfung entfallen. Im Erstgespräch klären wir, welcher Weg für dich gilt.
Nein. Eine gewerbsmäßige Tätigkeit als Versicherungsmakler ohne §34d-Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann empfindlich geahndet werden. Du kannst alle Unterlagen bereits während der Vorbereitung zusammenstellen. Den Antrag selbst stellst du grundsätzlich erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Wir begleiten dich Schritt für Schritt durch den §34d-Prozess

Welche Unterlagen du brauchst, ob deine Ausbildung anerkannt wird und wie du den Antrag fehlerfrei einreichst — das klären wir gemeinsam.