Zulassung · Leitfaden 2026

§34d Maklerzulassung 2026: Der komplette Leitfaden für deinen Wechsel aus dem Strukturvertrieb

Du baust Beziehungen auf. Du schließt Kunden ab. Du lieferst Monat für Monat. Und am Ende gehört dir erstaunlich wenig davon: Der Bestand gehört vermutlich dem Vertrieb, die Provision wird mit deinen Führungskräften geteilt, und gehst du, bleiben die Kunden, die du selbst gewonnen hast, im System zurück.

Goldener Schlüssel mit Paragrafen-Symbol – die §34d-Zulassung als Eintrittskarte in die Maklerschaft

Wenn dir dieser Gedanke schon einmal beim Blick auf die Provisionsabrechnung gekommen ist, dann ist dieser Leitfaden für dich. Es geht um die §34d Maklerzulassung und darum, was sie wirklich bedeutet: die Grundlage, um aus einem Handelsvertreter einen unabhängigen Versicherungsmakler zu machen. Mit eigenem Bestand und voller Provision.

Wir begleiten bei So wirst du Makler inzwischen mehr als 120 Makler beim Schritt in die Selbstständigkeit. Vieles, was du hier liest, stammt nicht aus einem Gesetzeskommentar, sondern aus genau diesen Gesprächen mit Menschen, die den Weg gegangen sind. Du bekommst den kompletten Ablauf, die echten Kosten und die rechtlichen Fallstricke, die du kennen musst, bevor du loslegst.

Was die §34d GewO wirklich ist (und was sie nicht ist)

Fangen wir mit der nüchternen Wahrheit an. Die §34d GewO ist zwingend, wenn du gegen Vergütung Versicherungen vermitteln willst. Ohne diese Erlaubnis darfst du in Deutschland keine Versicherungsverträge vermitteln, egal ob als Vertreter oder als Makler. Sie ist Pflicht.

Und gleichzeitig ist sie im Kern nur eine formale Voraussetzung. Sie ist nicht das, was dich frei macht. Das überrascht viele. Sehr viele Strukturvertriebler haben nämlich längst eine §34d GewO, oft ohne es genau zu wissen, weil sie über eine Erlaubnis ihres Vertriebs oder als gebundener Vermittler tätig sind. Über die Frage, ob dir dein Geschäft gehört, entscheidet die Erlaubnis also nicht.

Sie entscheidet über deine rechtliche Aufstellung. Mit der eigenen §34d GewO als Versicherungsmakler stehst du nicht mehr im Lager einer Gesellschaft oder eines Vertriebs. Du wirst der Architekt deines eigenen Geschäfts. Die Erlaubnis ist die Eintrittskarte. Was du daraus machst, hängt an der Anbindung, am Bestand und an der Provision dahinter. Genau diese drei Punkte schauen wir uns im Detail an.

Warum Strukturvertriebler wechseln

Ein paar Beweggründe fallen in Gesprächen mit Ex-Strukturvertrieblern immer wieder. Das sind keine Behauptungen über den Strukturvertrieb an sich, sondern das, was uns regelmäßig aus den unterschiedlichsten Strukturen berichtet wird.

Der erste Punkt ist der Aufstiegsdruck. In vielen Strukturen erreichst du die nächste Stufe oft nur, wenn du im nächsten Halbjahr drei neue Berater unter dir aufbaust. Nicht, weil du besser berätst. Nicht, weil deine Kunden zufriedener sind. Sondern weil deine Organisation wächst. Das verschiebt deinen Fokus, ob du willst oder nicht.

Der zweite Punkt hängt direkt daran: Je höher du aufsteigst, desto mehr dreht sich alles um Partneraufbau statt um gute Kundenbetreuung. Deine Karriere hängt irgendwann an der Größe deines Teams, nicht mehr an der Qualität deiner Arbeit am Kunden. Wer eigentlich gern berät, merkt, dass genau das immer weniger zählt.

Der dritte Punkt ist die Provisionsteilung. Von der gezahlten Gesamtprovision bleibt am Monatsende oft nur ein Bruchteil bei dir hängen. Typisch sind Modelle, in denen dem aktiven Berater 50 bis 70 Prozent der gezahlten Provision bleiben und der Rest nach oben an die Führungskräfte fließt. Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Anteil der tatsächlich gezahlten Provision, nicht der Bewertungssumme. Die Bewertungssumme ist nur die Rechengröße, mit der der Versicherer die Provision ermittelt. Was am Ende fließt und geteilt wird, ist die ausgezahlte Provision. Kennst du das?

Und dann ist da der Punkt, der am meisten weh tut, wenn man ihn zu spät versteht: Der Bestand, den du über Jahre aufgebaut hast, gehört in der Regel nicht dir. Gehst du, bleibt er im System. Die Bestandsprovisionen, also die laufenden Vergütungen auf bestehende Verträge, kassiert weiter die Struktur. Übrigens gibt es auch auf viele Lebensversicherungsverträge Bestandsprovision, das ist kein Phänomen einzelner Sparten. Genau dieses laufende Einkommen macht einen Bestand wertvoll. Und genau das verlierst du, wenn der Bestand dir nie gehört hat.

Handelsvertreter oder unabhängiger Makler: der entscheidende Unterschied

Hier liegt der eigentliche Kern. Rechtlich gibt es einen klaren Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler.

Der gebundene Vertreter oder Handelsvertreter steht im Lager des Versicherers oder des Vertriebs. Er verkauft die Produkte, die ihm sein Haus zur Verfügung stellt. Der unabhängige Versicherungsmakler dagegen steht gesetzlich auf der Seite des Kunden. Das ist keine Marketingaussage, sondern ergibt sich aus seiner Stellung als Sachwalter des Kunden. Er greift auf den Großteil des Marktes zu und sucht das passende Produkt aus diesem breiten Angebot heraus. Auf eine kuratierte Auswahl einzelner Gesellschaften ist er nicht beschränkt.

Für deine Beratung ändert das alles. Du bist nicht mehr gezwungen, das Hausprodukt zu platzieren, weil es deine Stufe bringt. Du suchst für jeden Kunden den passenden Tarif aus einem breiten Markt. Das ist nicht nur ehrlicher, es macht dich auch unangreifbarer, weil deine Empfehlung nachvollziehbar am Bedarf hängt und nicht an deiner Karriere.

Die Sachkunde: deine größte Hürde ist wahrscheinlich schon genommen

Viele schieben den Wechsel auf, weil sie eine große Prüfungshürde fürchten. Die gibt es so meistens gar nicht. Um die §34d-Erlaubnis zu bekommen, musst du eine Sachkunde nachweisen, in der Regel als Geprüfter Fachmann beziehungsweise Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK.

Der Punkt ist: Die meisten Strukturvertriebler haben diese Sachkunde schon. Sehr verbreitet ist der Abschluss Versicherungsfachmann IHK oder eine vergleichbare anerkannte Qualifikation. Trifft das bei dir zu, ist die formale Hürde niedrig, weil deine Sachkunde anerkannt wird und du nicht noch einmal von null beginnst.

Prüfe also zuerst, was du schon in der Tasche hast. Hast du eine anerkannte Sachkunde, fällt ein großer Teil des Aufwands weg. Fehlt sie dir noch, holst du die IHK-Sachkundeprüfung nach. Sie ist machbar und gut vorbereitbar, gerade wenn du ohnehin seit Jahren im Versicherungsgeschäft arbeitest.

Schritt für Schritt zur §34d Zulassung 2026

Steht die Sachkunde, ist der Rest ein überschaubarer Behördenweg. So läuft er ab:

  1. Gewerbe anmelden. Du meldest beim zuständigen Gewerbeamt dein Gewerbe als Versicherungsmakler an.
  2. Erlaubnis nach §34d GewO beantragen. Diesen Antrag stellst du bei der zuständigen IHK. Geprüft werden im Wesentlichen deine Zuverlässigkeit, deine geordneten Vermögensverhältnisse, deine Sachkunde und der Nachweis einer Berufshaftpflicht.
  3. Nachweise einreichen. Dazu gehören üblicherweise ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde), eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, der Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse und der Sachkundenachweis.
  4. Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Diese Berufshaftpflicht ist Pflicht und muss bei Antragstellung nachgewiesen werden.
  5. Eintragung ins Vermittlerregister. Nach erteilter Erlaubnis wirst du ins Vermittlerregister eingetragen und bekommst deine Registrierungsnummer. Erst damit darfst du offiziell als Makler auftreten.

Was kostet die §34d Zulassung?

Hier wird oft mit Fantasiezahlen hantiert. Die echten Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung deiner zuständigen IHK und schwanken regional. Prüfe die Werte daher immer konkret bei deiner IHK. Als realistische Orientierung kannst du mit diesen Größen rechnen:

  • IHK-Sachkundeprüfung (Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK): rund 200 bis 300 Euro, falls du sie noch ablegen musst
  • Gewerbeerlaubnis nach §34d GewO bei der IHK: rund 100 bis 300 Euro
  • Eintragung ins Vermittlerregister: rund 20 bis 60 Euro
  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt: meist rund 20 bis 60 Euro
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft: jeweils im niedrigen zweistelligen Bereich
  • Vermögensschadenhaftpflicht: laufender Beitrag, je nach Anbieter und Deckung üblicherweise einige Hundert Euro im Jahr

Unterm Strich bewegt sich der reine Zulassungsaufwand im niedrigen drei- bis vierstelligen Bereich, je nachdem, ob du die Sachkunde schon hast. Gemessen daran, dass es um dein gesamtes künftiges Einkommen und deinen eigenen Bestand geht, ist das eine kleine Investition.

Rechtsform: einfach starten, später optimieren

Mach dir an dieser Stelle nicht das Leben schwer. Zum Start meldest du ein Gewerbe an und beginnst sauber als Einzelunternehmer. Eine komplizierte Konstruktion brauchst du für den Anfang nicht. Die meisten starten genau so, weil es schnell, günstig und unkompliziert ist.

Wächst dein Bestand und steigt dein Gewinn, lohnt sich später oft eine Kapitalgesellschaft, also zum Beispiel eine GmbH, aus Haftungs- und Steuergründen. Der gute Punkt: Die Struktur lässt sich in der Regel später sauber überführen, ohne dass du dir den Start damit verbaust. Triff die Rechtsformentscheidung also nicht am ersten Tag bis ins letzte Detail. Starte schlank und optimiere, wenn die Zahlen es rechtfertigen.

Maklerpool statt Direktanbindung

Sobald du zugelassen bist, brauchst du Anbindungen zu den Versicherern, damit du überhaupt Verträge platzieren und Provisionen abrechnen kannst. Theoretisch kannst du dich bei jedem Versicherer einzeln direkt anbinden. In der Praxis raten wir den meisten davon ab.

Grundsätzlich empfehlen wir die Zusammenarbeit mit dem richtigen Maklerpool statt vieler Direktanbindungen. Ein guter Pool bündelt für dich den Zugang zu einem breiten Markt, übernimmt einen großen Teil der Abrechnung und Technik, stellt dir Vergleichssoftware und Verwaltungsprogramme bereit und verhandelt oft bessere Konditionen, als du als Einzelner zu Beginn bekommst. Du startest damit deutlich schneller und musst nicht Dutzende Einzelverträge pflegen.

Entscheidend ist das Wort richtig. Nicht jeder Pool ist gleich. Wichtig sind faire Provisionsbedingungen, ein klarer Umgang mit deinem Bestand und die Garantie, dass dein Bestand auch wirklich deiner bleibt. Genau hier lohnt es sich, vor der Unterschrift genau hinzuschauen.

Dein Bestand und deine Kunden: was dir wirklich bleibt

Jetzt zum Herzstück, dem Grund, warum sich der ganze Aufwand lohnt. Als unabhängiger Makler über die richtige Anbindung gilt: Dein eigener Bestand bleibt bei dir. Die laufenden Bestandsprovisionen auf deine Verträge fließen an dich, nicht an eine Hierarchie über dir. Und du bekommst die volle Provision auf dein Geschäft, nicht einen geteilten Bruchteil.

Bleibt die Frage, die fast jeder stellt, der noch im Strukturvertrieb steckt: Kommen meine Kunden überhaupt mit? Die ehrliche Antwort aus der Praxis lautet: in den allermeisten Fällen ja. Die persönliche Beziehung zu deinen Kunden kann dir niemand nehmen, denn Menschen folgen Menschen, nicht Logos. Wer jahrelang ehrlich beraten hat, dem wechselt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein großer Teil der Kunden, sobald er sie sauber und rechtskonform anspricht.

Das Wort rechtskonform ist zentral. Es geht nicht darum, heimlich Datenlisten mitzunehmen oder Kunden während eines bestehenden Wettbewerbsverbots abzuwerben. Das wäre rechtlich gefährlich. Es geht darum, den Übergang sauber zu gestalten, im richtigen Zeitfenster, mit der richtigen Ansprache. Wie das genau aussieht, hängt von deinem alten Vertrag ab. Genau deshalb steht das Prüfen dieses Vertrags am Anfang.

Der Wechsel in der Praxis: dein Ablauf in rund 60 Tagen

Viele stellen sich den Wechsel als monatelanges Chaos vor. Mit der richtigen Reihenfolge ist er gut planbar und in vielen Fällen in rund 60 Tagen umgesetzt. Wir denken ihn in drei Phasen.

Phase 1: deinen bestehenden Vertrag prüfen

Der allererste Schritt ist nicht die Zulassung, sondern dein Blick in den bestehenden Vertrag mit deinem Strukturvertrieb. Prüfe ihn konkret auf drei Dinge:

  • Kündigungsfristen: Wann und mit welcher Frist kommst du überhaupt raus?
  • Nachvertragliche Pflichten: Was musst du nach dem Ausscheiden noch beachten, etwa bei der Übergabe von Unterlagen oder bei Verschwiegenheit?
  • Wettbewerbsklauseln: Gibt es ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, und wenn ja, wie lange läuft es und was genau verbietet es dir?

Diese Prüfung entscheidet über deinen gesamten Zeitplan. Sie sagt dir, ab wann du Kunden ansprechen darfst und ab wann du loslegen kannst.

Phase 2: Zulassung und Anbindung

Mit Phase 2, also der eigentlichen §34d Zulassung und der Anbindung an einen Pool, kannst du erst beginnen, wenn kein Wettbewerbsverbot besteht oder nachdem dein Wettbewerbsverbot abgelaufen ist. Das ist wichtig, damit du dir keine rechtlichen Probleme einhandelst, bevor du überhaupt richtig gestartet bist.

Hast du ein längeres Wettbewerbsverbot, ist das kein Grund, den Plan zu begraben. Komm in dem Fall gern auf uns zu, denn es gibt Mittel und Wege, die Umsatzlücke in dieser Zeit zu minimieren und den Übergang so zu gestalten, dass du nicht monatelang ohne Einkommen dastehst.

In dieser Phase erledigst du die Schritte aus dem Kapitel zur Zulassung: Sachkunde sichern, Erlaubnis beantragen, Haftpflicht abschließen und die Anbindung an den passenden Pool herstellen.

Phase 3: Kunden sauber überführen und Bestand aufbauen

Jetzt sprichst du deine Kunden rechtskonform an und überführst die Verträge dorthin, wo sie zu dir passen. Ab hier baust du deinen eigenen Bestand auf, der dir gehört und auf dem deine Bestandsprovisionen liegen. Das ist der Moment, in dem aus der Mühe der letzten Jahre endlich dein eigenes Vermögen wird.

Rechenbeispiel: was der Wechsel für dein Einkommen bedeutet

Rechnen wir es konkret durch, mit bewusst vorsichtigen Zahlen. Nimm an, auf dein vermitteltes Geschäft zahlen die Versicherer im Jahr eine Provision von 100.000 Euro. Das ist die tatsächlich gezahlte Provision, nicht die Bewertungssumme.

Im Strukturvertrieb bleiben dir davon, je nach Stufe, häufig nur 50 bis 70 Prozent. Sagen wir, du liegst bei 60 Prozent. Dann bleiben dir 60.000 Euro, aus denen du teilweise noch eigene Kosten trägst. Die Bestandsprovision auf diese Verträge fließt obendrein weiter an die Struktur, nicht an dich.

Als unabhängiger Makler mit voller Provision bleiben dir auf dasselbe Geschäft nach Poolmarge realistisch 90.000 Euro oder mehr. Davon ziehst du deine eigenen Kosten ab, also Berufshaftpflicht, Software, Büro und Ähnliches. Selbst nach Abzug fiktiver Eigenkosten von 5.000 bis 10.000 Euro liegst du deutlich über deinem alten Einkommen aus der Struktur. Und die Bestandsprovision auf diese Verträge gehört in diesem Modell dir.

Das ist kein Rechentrick, sondern die schlichte Folge davon, dass die Provision nicht mehr geteilt wird und der Bestand nicht mehr abwandert. Selbst wenn du im ersten Jahr weniger Geschäft schreibst, weil der Aufbau Zeit kostet, drehst du das Verhältnis schnell zu deinen Gunsten.

Häufige Fragen

Ja. Ohne §34d GewO darfst du in Deutschland nicht gegen Vergütung Versicherungen vermitteln. Sie ist die Pflichtgrundlage. Entscheidend für deinen eigenen Bestand und die volle Provision ist aber, wie du dahinter aufgestellt bist, also über welche Anbindung du arbeitest und ob dir dein Bestand wirklich gehört.

Viele Strukturvertriebler haben bereits eine §34d Erlaubnis. Das ist gut, weil ein Teil der formalen Voraussetzungen damit erfüllt ist. Trotzdem brauchst du als unabhängiger Makler in der Regel deine eigene Erlaubnis und eine eigene Anbindung, damit du nicht weiter an der alten Struktur hängst. Prüfe genau, in welcher Form deine bestehende Erlaubnis erteilt ist.

Wahrscheinlich nicht. Die meisten Strukturvertriebler haben bereits eine anerkannte Sachkunde, oft als Versicherungsfachmann IHK oder vergleichbar. Diese wird für die §34d Erlaubnis anerkannt. Nur wenn dir eine anerkannte Sachkunde fehlt, holst du die Prüfung nach.

Rechne grob mit einigen Hundert Euro für Gewerbeanmeldung, IHK-Erlaubnis und Registereintrag, dazu der laufende Beitrag für die Berufshaftpflicht. Kommt die Sachkundeprüfung dazu, etwa 200 bis 300 Euro mehr. Die genauen Beträge richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung deiner zuständigen IHK, prüfe sie also konkret vor Ort.

In den allermeisten Fällen ja. Die Beziehung gehört dir, nicht dem Logo. Wer jahrelang ehrlich beraten hat, dem folgt erfahrungsgemäß ein großer Teil der Kunden, sobald er sie sauber und rechtskonform anspricht. Voraussetzung ist, dass du das im richtigen Zeitfenster und ohne Verstoß gegen Wettbewerbsklauseln tust.

Dann darfst du mit der Anbindung und der Kundenansprache erst nach Ablauf des Verbots starten. Das ist kein Grund aufzugeben. Bei einem längeren Wettbewerbsverbot gibt es Mittel und Wege, die Umsatzlücke zu minimieren. Komm in dem Fall gern auf uns zu, dann schauen wir uns deine konkrete Situation an.

Starte schlank als Einzelunternehmer mit angemeldetem Gewerbe. Das ist schnell und unkompliziert. Wenn dein Bestand und dein Gewinn wachsen, lohnt sich später oft eine Kapitalgesellschaft aus Haftungs- und Steuergründen. Die Struktur lässt sich in der Regel später sauber überführen, deshalb musst du diese Entscheidung am Anfang nicht überkomplizieren.

Mit der richtigen Reihenfolge ist der Wechsel in vielen Fällen in rund 60 Tagen umgesetzt, vorausgesetzt, kein Wettbewerbsverbot bremst dich aus. Die größte Variable ist dein alter Vertrag, deshalb steht dessen Prüfung am Anfang.

Dein nächster Schritt

Die §34d GewO ist die formale Grundlage. Sie macht aus einem Handelsvertreter einen unabhängigen Versicherungsmakler mit eigenem Bestand und voller Provision. Der eigentliche Hebel liegt darin, den Wechsel sauber zu planen, beim alten Vertrag anzufangen und die richtige Anbindung zu wählen.

Wir haben diesen Weg mit mehr als 120 Maklern gemeinsam gemacht. Wenn du wissen willst, ob sich der Schritt in deiner konkreten Situation lohnt und wie dein Fahrplan aussehen würde, dann mach den Makler-Check. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung zu deinem Vertrag, deinem möglichen Bestand und deinem Einkommen als unabhängiger Makler. Ohne Verpflichtung, dafür mit echten Zahlen.

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt die persönliche Einschätzung und Erfahrungswerte der Redaktion wieder, ist allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Genannte Unternehmen und Marken gehören ihren Inhabern; Vergleiche und Bewertungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Angaben und eigener Einschätzung und sind keine Tatsachenbehauptung über einzelne Anbieter. Triff für deine Situation bitte eine eigene Prüfung. Letzte Aktualisierung: Juli 2026.

Ben Hoffmann
Autor
Ben Hoffmann

Versicherungsmakler (§34d), Gründer von SoWirstDuMakler.de. Begleitet Finanzberater aus dem Strukturvertrieb in die eigene Maklerschaft. 120+ Makler erfolgreich begleitet.

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