GmbH-Umwandlung

Einzelunternehmen in GmbH umwandeln als Versicherungsmakler : so läuft es ab

Du hast entschieden: Die GmbH macht für dich Sinn. Jetzt geht es um die Umsetzung. Hier ist, was wirklich auf dich zukommt : rechtlich, steuerlich und operativ.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Für deine konkrete Situation: Steuerberater und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht sind bei diesem Schritt zwingend notwendig : nicht optional.

Die zwei Wege zur GmbH

Weg 1 . Neugründung (GmbH neben dem Einzelunternehmen):

Neue GmbH gründen, §34d für die GmbH neu beantragen, Bestand auf die GmbH übertragen, Einzelunternehmen abmelden. Aufwändiger, aber sauber und transparent.

Weg 2 . Einbringung (nach §20 UmwStG):

Das Einzelunternehmen wird in die GmbH eingebracht. Steuerlich oft günstiger : stille Reserven können steuerneutral übertragen werden (Buchwertfortführung). Komplexer . Notartermin und Steuerberater sind zwingend erforderlich.

Was mit der §34d-Erlaubnis passiert

Die §34d-Erlaubnis ist personengebunden : sie kann NICHT auf eine GmbH übertragen werden. Die GmbH benötigt eine eigene §34d-Erlaubnis, mit dir als verantwortlichem Geschäftsführer.

Vorgehen: IHK informieren, §34d für die GmbH beantragen. Die neue Erlaubnis gilt für die GmbH als juristische Person, mit dir als der verantwortlichen natürlichen Person.

Was mit dem Maklerpool passiert

Der Poolvertrag läuft auf dein Einzelunternehmen : er muss auf die GmbH übertragen werden. Den Pool kontaktieren, Adressänderung / Vertragsübernahme beantragen. Das ist in der Regel problemlos möglich : und bietet oft eine Gelegenheit, Courtagesätze neu zu verhandeln.

Was mit Kundenverhältnissen passiert

Maklermandate, die auf dich persönlich ausgestellt sind, müssen nach rechtlicher Prüfung angepasst werden : entweder durch neue Vollmachten oder durch Übertragung. Bei der Einbringung nach §20 UmwStG können bestehende Mandate oft übernommen werden. Bei der Neugründung ist formell eine Neu-Bevollmächtigung erforderlich.

Praktisch: Die meisten Kunden unterschreiben eine neue Vollmacht problemlos : die persönliche Beziehung zählt mehr als die dahinterstehende juristische Person.

Schritt für Schritt

1. Steuerberater einbeziehen (obligatorisch, nicht optional).

2. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht hinzuziehen.

3. Entscheidung: Neugründung oder Einbringung.

4. GmbH gründen (Notartermin, Handelsregistereintrag).

5. §34d für GmbH beantragen.

6. Pool informieren und Vertrag übertragen.

7. Kunden informieren, ggf. neue Vollmachten einholen.

8. Einzelunternehmen abmelden (wenn Neugründungsweg).

Häufige Fragen

Mit allen Schritten typischerweise 3–6 Monate: GmbH-Gründung 4–6 Wochen, §34d für GmbH 4–8 Wochen. Diese Prozesse können parallel laufen.
Notarkosten, Handelsregistereintrag, IHK-Gebühr für neue §34d: zusammen ca. 1.500–3.000 €, plus Steuerberater- und Anwaltskosten. Genaue Kosten hängen vom Aufwand ab.
Grundsätzlich ja . Gründungskosten sind als Betriebsausgaben absetzbar. Details mit deinem Steuerberater klären.
Ben Hoffmann
Autor
Ben Hoffmann

Versicherungsmakler (§34d), Gründer von SoWirstDuMakler.de. Begleitet Finanzberater aus dem Strukturvertrieb in die eigene Maklerschaft. 120+ Makler erfolgreich begleitet.

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