Die zwei Wege zur GmbH
Weg 1 . Neugründung (GmbH neben dem Einzelunternehmen):
Neue GmbH gründen, §34d für die GmbH neu beantragen, Bestand auf die GmbH übertragen, Einzelunternehmen abmelden. Aufwändiger, aber sauber und transparent.
Weg 2 . Einbringung (nach §20 UmwStG):
Das Einzelunternehmen wird in die GmbH eingebracht. Steuerlich oft günstiger : stille Reserven können steuerneutral übertragen werden (Buchwertfortführung). Komplexer . Notartermin und Steuerberater sind zwingend erforderlich.
Was mit der §34d-Erlaubnis passiert
Die §34d-Erlaubnis ist personengebunden : sie kann NICHT auf eine GmbH übertragen werden. Die GmbH benötigt eine eigene §34d-Erlaubnis, mit dir als verantwortlichem Geschäftsführer.
Vorgehen: IHK informieren, §34d für die GmbH beantragen. Die neue Erlaubnis gilt für die GmbH als juristische Person, mit dir als der verantwortlichen natürlichen Person.
Was mit dem Maklerpool passiert
Der Poolvertrag läuft auf dein Einzelunternehmen : er muss auf die GmbH übertragen werden. Den Pool kontaktieren, Adressänderung / Vertragsübernahme beantragen. Das ist in der Regel problemlos möglich : und bietet oft eine Gelegenheit, Courtagesätze neu zu verhandeln.
Was mit Kundenverhältnissen passiert
Maklermandate, die auf dich persönlich ausgestellt sind, müssen nach rechtlicher Prüfung angepasst werden : entweder durch neue Vollmachten oder durch Übertragung. Bei der Einbringung nach §20 UmwStG können bestehende Mandate oft übernommen werden. Bei der Neugründung ist formell eine Neu-Bevollmächtigung erforderlich.
Praktisch: Die meisten Kunden unterschreiben eine neue Vollmacht problemlos : die persönliche Beziehung zählt mehr als die dahinterstehende juristische Person.
Schritt für Schritt
1. Steuerberater einbeziehen (obligatorisch, nicht optional).
2. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht hinzuziehen.
3. Entscheidung: Neugründung oder Einbringung.
4. GmbH gründen (Notartermin, Handelsregistereintrag).
5. §34d für GmbH beantragen.
6. Pool informieren und Vertrag übertragen.
7. Kunden informieren, ggf. neue Vollmachten einholen.
8. Einzelunternehmen abmelden (wenn Neugründungsweg).