Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter — der Unterschied, der über alles andere entscheidet.

Der Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag des Versicherungsunternehmens. Der Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag des Kunden. Der Bundesgerichtshof hat den Makler 1985 als "Sachwalter des Kunden" bezeichnet, eine Formulierung, die die rechtliche Loyalitätsrichtung präzise beschreibt. Aus dieser einen Unterscheidung folgen vier Konsequenzen: wer die Courtage vollständig behält, wem der Bestand gehört, welche Produkte man empfehlen darf und wer bei einem Beratungsfehler haftet.

Zwei Personen, identische Arbeit, vollständig unterschiedliches Ergebnis

Stell dir zwei Berater vor. Beide haben zehn Jahre Erfahrung. Beide haben in diesem Jahr 500.000 Euro BWS im Monat vermittelt. Beide haben gute Kunden, die ihnen vertrauen. Beide haben morgens dasselbe Gespräch geführt, dieselbe Rentenversicherung abgeschlossen, dieselbe Courtage generiert.

Der eine hat als Vertreter im Strukturvertrieb gearbeitet. Er hat — je nach Karrierestufe und Splitting-Vereinbarung — zwischen 9.000 und 15.750 Euro erhalten.

Der andere hat als unabhängiger Makler gearbeitet. Er hat nach Pool-Servicegebühr in der Regel über 21.000 Euro erhalten.

Der eine verlässt in zehn Jahren sein Unternehmen mit Berufserfahrung. Der andere verlässt sein Geschäft mit einem verkäuflichen Bestand — je nach aufgebautem Volumen und Bestandsqualität im Wert von 50.000 bis 100.000 Euro oder mehr.

Das ist keine theoretische Unterscheidung. Es ist die praktische Konsequenz eines gesetzlichen Status, den die meisten Berater nie bewusst gewählt haben.

Die rechtliche Grundlage, die den Unterschied nicht kleiner macht

Das Versicherungsvertragsgesetz definiert beide Status in §59 VVG:

Versicherungsvertreter (§59 Abs. 1 VVG) ist, wer ständig damit betraut ist, Versicherungsverträge für einen Versicherer oder Versicherungsvertreter zu vermitteln oder abzuschließen. Er handelt im Auftrag des Unternehmens.

Versicherungsmakler (§59 Abs. 3 VVG) ist, wer ständig damit betraut ist, Versicherungsverträge für den Auftraggeber, den Kunden, zu vermitteln oder abzuschließen. Er ist dem Kunden verpflichtet, nicht dem Versicherer.

§60 VVG konkretisiert das: Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Marktuntersuchung durchzuführen und im Interesse des Kunden zu handeln. Wer das nicht tut, riskiert seine Zulassung und haftet für Beratungsfehler.

Der BGH hat in einem Grundsatzurteil von 1985 formuliert, dass der Makler als "Sachwalter" des Kunden anzusehen ist. Das bedeutet: Seine Treuepflicht liegt beim Kunden, nicht beim Versicherer. Das ist keine Floskel, es ist die Grundlage dafür, dass ein Makler wirklich aus dem gesamten Markt das beste Produkt empfehlen kann und muss.

Als Vertreter gilt das in dieser Form nicht. Du bist im Auftrag des Unternehmens tätig. Du empfiehlst aus dem Regal deines Arbeitgebers.

Wo du aktuell stehst — und was das bedeutet

Im deutschen Versicherungsmarkt gibt es nicht nur zwei Kategorien. Es gibt vier:

Gebundener Vertreter (§59 Abs. 2 VVG): Arbeitet ausschließlich für einen Versicherer oder für mehrere Versicherer, deren Produkte sich nicht überschneiden. Im Strukturvertrieb ist das eine verbreitete Form. Kein unabhängiger Marktvergleich möglich.

Mehrfachagent: Hat Vertretungsvereinbarungen mit mehreren Versicherern und kann innerhalb dieses Portfolios vergleichen. Kein unabhängiger Makler, aber mehr Spielraum als der gebundene Vertreter. Der Markt außerhalb des Portfolios bleibt verschlossen.

Ungebundener Zwischenvermittler: Eine Sonderform, die unter bestimmten Bedingungen ohne eigene Erlaubnispflicht tätig sein kann. Für Berater, die aus dem Strukturvertrieb kommen, in der Regel kein relevanter Weg.

Versicherungsmakler (§59 Abs. 3 VVG): Unabhängig, im Auftrag des Kunden, mit Zugang zum gesamten Markt über einen Maklerpool oder Direktanbindungen. Eigene §34d-Erlaubnis erforderlich.

Die Frage "Bin ich ein Mehrfachagent oder ein gebundener Vertreter?" ist für viele Strukturvertrieb-Berater gar nicht bewusst beantwortet worden. Wer nicht weiß, was in seinem Vertrag steht, arbeitet möglicherweise unter Bedingungen, die ihm weniger Handlungsspielraum lassen, als er denkt.

Was sich monatlich auf deinem Konto zeigt

Die Vergütungsstruktur folgt aus dem Status, nicht aus der Leistung.

Als Vertreter im Strukturvertrieb erhältst du als Berater in mittlerer Karrierestufe zwischen 40 und 55 Prozent der Courtage, die dein Abschluss generiert. Den Rest bekommt die Hierarchie über dir.

Als unabhängiger Makler behältst du die Courtage vollständig, nach Abzug der Pool-Servicegebühr von in der Regel 3 bis 8 Prozent.

Strukturvertrieb (mittlere Stufe) Unabhängiger Makler
BWS / Monat 500.000 Euro 500.000 Euro
Courtage (45 Promille) 22.500 Euro 22.500 Euro
Dein Anteil 40–70 % = 9.000–15.750 Euro ca. 95 % = ~21.375 Euro
Differenz / Monat 5.000–13.000 Euro
Differenz / Jahr +60.000–150.000 Euro

Branchenübliche Werte, individuelle Ergebnisse variieren.

Dazu kommen zwei weitere Effekte, die die Tabelle nicht zeigt: Als Makler steigen deine Courtage-Sätze mit wachsendem Volumen durch Pool-Staffeln. Im Strukturvertrieb steigen sie mit der Hierarchiestufe. Das sind strukturell verschiedene Belohnungssysteme, eines belohnt dich für deine eigene Leistung, das andere belohnt dich dafür, wie groß deine Downline ist.

Die vollständige Durchrechnung für drei Volumenszenarien: → Provision Vergleich

Wem gehört, was du aufgebaut hast

Das ist die Frage, die die meisten Berater am längsten verdrängen.

Als Vertreter im Strukturvertrieb hast du Kunden gewonnen, Vertrauen aufgebaut, Policen abgeschlossen. Aber rechtlich hast du das im Auftrag des Unternehmens getan. Der Bestand gehört in der Regel dem Unternehmen. Wenn du gehst, verlierst du den institutionellen Zugang: keine Vertragslisten, keine Kontaktexporte, keinen offiziellen Zugriff auf die Betreuungshistorie. Was du mitnehmen kannst, sind die Kunden, die dir persönlich vertrauen, und das freiwillig tun.

Als Makler hast du eine Maklervollmacht von jedem Kunden. Diese Vollmacht gehört dir. Du bist ihr bevollmächtigter Berater, unabhängig davon, bei welchem Pool du angebunden bist, unabhängig davon, was sich sonst ändert. Dieser Bestand ist ein Vermögenswert.

Was ein Maklerbestand wert ist:

Maklerbestände werden in Deutschland üblicherweise mit dem Faktor 2 bis 4 der Jahrescourtage bewertet. Wer einen Bestand mit 25.000 Euro Jahrescourtage aufgebaut hat, kann ihn für 50.000 bis 100.000 Euro verkaufen. Wer mit einem Nachfolger arbeitet, kann ihn übergeben und weiter an Bestandscourtagen beteiligt werden.

Ein Vertreterbestand hat beim Austritt in der Regel keinen Verkaufspreis. Was 10 Jahre aufgebaut wurde, verbleibt typischerweise beim Unternehmen.

Was du empfehlen kannst — und was nicht

Als Vertreter im Strukturvertrieb empfiehlst du die Produkte deines Unternehmens. Das können gute Produkte sein. Aber es ist ein begrenztes Regal — unabhängig davon, ob ein anderer Anbieter für diesen Kunden besser gepasst hätte. Die Situationen, in denen ein anderer Anbieter für einen bestimmten Kunden besser gewesen wäre, kennen die meisten Berater aus eigener Erfahrung.

Als Makler bist du nach §60 VVG gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Marktuntersuchung durchzuführen. Du hast Zugang zu hunderten Versicherern über deinen Pool. Du empfiehlst das, was wirklich passt, nicht das, was dein Arbeitgeber im Sortiment hat.

Das ist nicht nur eine ethische Frage. Es ist eine wirtschaftliche. Kunden, die merken, dass sie kein unabhängiges Angebot bekommen haben, kündigen. Höhere Stornoquoten bedeuten Courtage-Rückforderungen. Die Einschränkung der Beratungsqualität hat eine direkte Konsequenz auf das Stornorisiko, die die meisten Berater täglich spüren, aber nicht in diese Kausalität einordnen.

Was es bedeutet, für seine Empfehlung gerade zu stehen

Als Vertreter liegt die primäre Haftung für Beratungsfehler beim Versicherungsunternehmen. Du bist Erfüllungsgehilfe nach §278 BGB, handelst im Namen des Unternehmens, das die Konsequenzen trägt.

Als Makler haftest du selbst. Du bist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung (VSH) zu halten, die Mindestdeckung 1.300.380 Euro pro Schadensfall. Das ist der Preis der Unabhängigkeit.

Was manche als Nachteil sehen, ist in der Praxis ein Qualitätsfilter: Wer weiß, dass er für eine falsche Empfehlung persönlich haftet, denkt zweimal nach. Das führt zu besserer Dokumentation, sorgfältigerer Bedarfsanalyse und weniger Abschlüssen, die der Kunde nach einem Jahr bereut. Weniger bereute Abschlüsse bedeuten weniger Stornos, was die Haftung als unternehmerisches Risiko deutlich kleiner macht als sie auf dem Papier wirkt.

Die ehrliche Antwort, ohne Polemik

Der Vertreter-Status ist sinnvoll, wenn: Du gerade anfängst. Kein Netzwerk, keine Branchenerfahrung, keine ersten Kunden. Der Strukturvertrieb gibt dir Schulung, Team, Struktur und erste Abschlüsse. Als Einstieg hat er echte Stärken.

Der Makler-Status ist sinnvoll, wenn: Du eigenständig arbeitest, einen eigenen Kundenstamm hast, der dir persönlich vertraut, und weißt, wie du neue Kunden gewinnst. Dann hast du die Infrastruktur des Strukturvertriebs nicht mehr nötig. Du zahlst weiterhin dafür, in Form von Courtageabgabe, jeden Monat, ohne dass sich daran etwas ändert.

Der Übergang von "sinnvollerweise Vertreter" zu "sollte Makler sein" ist für die meisten Berater irgendwo zwischen Jahr zwei und Jahr fünf. Er passiert nicht automatisch. Er erfordert eine Entscheidung.

Häufige Fragen

Nein. Ein gebundener Vertreter ist vertraglich auf die Produkte des Unternehmens beschränkt, für das er tätig ist. Ein Mehrfachagent hat mehr Spielraum, bleibt aber auf sein Vertretungsportfolio beschränkt. Nur der Makler hat Marktzugang im eigentlichen Sinne.
Eine §34d-Erlaubnis der IHK, eine Berufshaftpflichtversicherung und einen Maklerpool oder Direktverträge mit Versicherern. Wer bereits als Vertreter registriert ist, beantragt eine Statusänderung. Der vollständige Prozess: → §34d Zulassung beantragen
Rechtlich gehört der Bestand in der Regel dem Unternehmen. Was du mitnehmen kannst, sind die Kunden, die dir persönlich vertrauen und aktiv zu dir folgen. Wer den Wechsel professionell kommuniziert und echte Kundenbeziehungen hat, nimmt typischerweise einen erheblichen Teil mit. Individuelle Ergebnisse variieren. → Maklervollmacht
Bezogen auf die eigene Vermittlungsleistung — wie viel du pro vermitteltem Euro bekommst — in der Regel ja. In sehr hohen Hierarchiestufen mit großer Downline kann das absolute Einkommen im Strukturvertrieb höher sein, weil man an den Abschlüssen vieler Berater mitverdient. Aber das ist kein Argument für die Effizienz des eigenen Einkommens.
Die Haftung aus der Zeit als Vertreter läuft weiter. Verträge, die du im Strukturvertrieb abgeschlossen hast, bleiben in der Haftungszeit, auch nach deinem Austritt. → Strukturvertrieb: die echten Nachteile
Teilweise. Ein Mehrfachagent kann aus mehreren Anbieterportfolios vergleichen — das ist mehr Unabhängigkeit als ein gebundener Vertreter hat. Aber es ist kein Marktzugang im Sinne des Maklers. Die Courtage-Splitting-Frage und die Bestandseigentums-Frage bleiben für Mehrfachagenten oft genauso ungeklärt wie für gebundene Vertreter.

Der Status-Wechsel ist ein einmaliger Schritt mit dauerhafter Wirkung. Im Strategiegespräch klären wir, was er für deine konkrete Situation bedeutet: dein Bestand, dein Volumen, dein Vertrag, dein Timing.

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Letzte Aktualisierung: April 2026. Rechtliche Hinweise ohne Gewähr. Kein Ersatz für individuelle Rechts- oder Steuerberatung.