Bestandsübertragung

Kundenbestand übertragen beim Wechsel zur Maklerschaft

Gehören deine Kunden dir? Das ist die entscheidende Frage beim Wechsel. Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an : auf deinen Vertrag, auf die Vertragsart und darauf, was du wirklich mitgenommen hast.

Kein Rechtsrat. Die Übertragbarkeit von Bestand hängt von deinem individuellen Vertrag, der Art des Bestands (Maklermandate, Vertreterbestand, Kontaktdaten) und anderen Faktoren ab. Lass die Situation vor dem Wechsel von einem Fachanwalt prüfen.

Wem gehört der Bestand?

Als Handelsvertreter (§84 HGB) im Strukturvertrieb gehört der Versicherungsbestand grundsätzlich dem Unternehmen, für das du tätig bist. Die Kunden sind nicht "deine" Kunden im rechtlichen Sinne : sie sind Kunden des Unternehmens.

Als Makler ist das anders: Maklermandate sind zwischen dir und dem Kunden : das Bestandseigentum liegt beim Makler.

Was du mitnehmen kannst und was nicht

Nicht mitnehmen (beim Vertreter-Wechsel): Vertragsdaten aus dem System des Unternehmens, Vertragsnummern, Bestandslisten des Unternehmens.

Möglicherweise mitnehmen: Persönliche Kontaktdaten von Kunden, die du außerhalb der Systeme des Unternehmens gesammelt hast, eigene Notizen und Unterlagen.

Nach dem Wechsel aufbauen: Bestehende Kunden kontaktieren und als Makler neu gewinnen : das ist legal und der normale Weg.

Wie die Bestandsübertragung als Makler funktioniert

Wenn du bereits Makler bist und den Pool wechselst oder deinen Bestand auf eine GmbH übertragen willst, geht das über eine formelle Bestandsübertragung. Der neue Pool oder die GmbH übernimmt die Verträge. Der Kunde muss in der Regel informiert werden : oft reicht eine schriftliche Mitteilung.

Kommst du frisch aus dem Strukturvertrieb, gibt es keinen "Bestand" zu übertragen : du baust als Makler neu auf und gewinnst deine bisherigen Kunden als Makler-Kunden.

Häufige Fragen

Als Vertreter: Du kannst bestehende Kunden nach dem Wechsel als Makler ansprechen und sie als Mandanten gewinnen. Das ist kein Mitnehmen von Bestand : das ist Neugewinnung auf freier Basis. Ob du deren Kontaktdaten aus dem Unternehmen mitgenommen haben darfst, ist eine separate rechtliche Frage.
Rein technisch entstehen meist keine direkten Kosten. Zeitaufwand und ggf. Anwaltskosten für die Gestaltung des Übertragungsvertrags sind einzuplanen.
Ben Hoffmann
Autor
Ben Hoffmann

Versicherungsmakler (§34d), Gründer von SoWirstDuMakler.de. Begleitet Finanzberater aus dem Strukturvertrieb in die eigene Maklerschaft. 120+ Makler erfolgreich begleitet.

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